Das Problem
KEIN
PLATZ ZUM
AUSSTEIGEN.
- Parkschäden
- Verschmutzte Kleidung
- Versicherungsstreit
- Stress
- Verärgerte Kunden
// MAN LÖST KEINE PROBLEME,
INDEM MAN SIE AUF EIS LEGT. //
Winston Churchill
Das Konzept
Der Vorteil
Das Besondere
// NICHTS IST MÄCHTIGER ALS EINE IDEE,
DEREN ZEIT GEKOMMEN IST. //
Victor Hugo
Schritt 1:
Wenn der Nebenparkplatz besetzt ist, steigt der Beifahrer vor dem Einparkvorgang aus.
Schritt 2:
Einfach abwechselnd den Richtungspfeilen folgend vorwärts oder rückwärts einparken.
Schritt 3:
Auf der Fahrerseite ist jetzt reichlich Platz zum bequemen Aussteigen. Die Autotüren können problemlos geöffnet werden.
// MAN MUSS DINGE SO TIEF SEHEN,
DASS SIE EINFACH WERDEN. //
Konrad Adenauer
Wir bieten Ihnen maßgebliche Verbesserungen des Komforts ohne Verbreiterung der Parkplätze, sowie alternativ auch Verringerung der Parkplatzbreiten von 2,5m bis zu 2,3m (bei ortskundigen Dauerparkern). Dadurch verringert sich aber nicht der Komfort. Siehe Regelung in FAQs, OIB-RL4.
Wir beraten Sie bei der Optimierung Ihrer Parkplätze, und sind Ihnen bei der Nachweisführung des "Gleichwertigen Abweichens nach §2 WBTV OIB-RL4" behilflich. Sie erhalten von uns dazu die erforderlichen Grundlagen. Unsere Beratungen sind bis zu Ihrer Entscheidung zur Umsetzung kostenfrei, bei einer Beauftragung sind dann auch die patentrechtlichen Belange abgedeckt. Wir stellen Ihnen gerne ein Angebot über das gesamte Paket, einschließlich Betreuung vor Ort und Markierungsarbeiten mit allen erforderlichen Hinweistafeln.
In nachfolgenden Links finden Sie eine Vorinformation über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten unseres Parksystems:
NEU: 2,3m Parkplatzbreite, bei gleichem Komfort wie bei 2,5m.
20cm mehr Platz zum Aussteigen, zugleich 10cm Platzersparnis von 2,5m auf 2,4m.
40cm mehr Platz zum Aussteigen, bei bleibender Parkplatzbreite von 2,5m.
Kontaktadresse
Karl Morf AG
Aspstrasse 6
8154 Oberglatt
Schweiz
comfortparking@morf-ag.ch
Vertretungsberechtigte Personen
Mensur Mandra, Geschäftsführer
Handelsregistereintrag
Eingetragener Firmenname: Karl Morf AG
Nummer: CHE-105.749.353
Mehrwertsteuernummer
CHE-105.749.353 MWST
Haftungsausschluss
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Anwendbares Recht
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterliegen Schweizer Recht. Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig.
Dieses Parksystem ist patentrechtlich geschützt:
Österreichisches Patent: AT 509870 B1 2011-12-15
Europa Patent: EP 2603651 B1
Internationaler Vorbescheid: PCT/EP2011/062324
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